Hier eine Info, die wir euch nicht vorenthalten wollen, für den Fall dass es Einzelnen Hundebesitzern (oder der Mehrheit) entgangen sein sollte.
Seit dem 26.05.2011 gilt das Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), das Hundehaltern neben dem „Nachweis der Sachkunde für Hundehalter“ (im Volksmund als Hundeführerschein bezeichnet) auch die Anmeldung ihres Hundes im zentralen Hunderegister vorschreibt.
„Ab dem 1.7.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden die Angaben der Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hund gespeichert wie Rasse, Alter, Geschlecht und Kennnummer des Hundes sowie die Anschrift der Halter.
Die Anmeldung kann postalisch, per Telefon oder online erfolgen. Eine bereits erfolgte Meldung in anderen Registern, wie zum Beispiel TASSO, gilt nicht als Registrierung im Zentralregister. Die Registrierung im Zentralregister muss also auf jeden Fall vorgenommen werden. Die Anmeldung im Hunderegister ersetzt nicht die gesonderte Anmeldung des Hundes im Wohnort. […] Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.“(Quelle: http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?SEARCHLETTER=M&SOURCE=PstList&PSTID=305659662 22.06.2013 15:51 Uhr)
Vor dem Hintergrund, dass sich zum Einen diese Information zu vielen routinierten Hundehaltern noch gar nicht durchgesprochen hat und auch die Stadtverwaltung in der Regel keine Informationen zu dem Thema liefern kann, wenn man telefonisch nachfragt, und zum Anderen das Hunderegister derzeit noch nicht funktioniert, wir uns aber bis zum 1.7.2013 (bzw. bis zum 1.8.2013 für Altbesitzer) alle angemeldet haben sollen, klingt die ganze Aktion fast wie ein Witz. Nichts desto trotz hier der Link zum Hunderegister, unter dem ihr euren Hund demnächst hoffentlich anmelden könnt.
https://www.hunderegister-nds.de/Login
Kostenpunkt 17,25 € bei Registrierung über das Internet; telefonisch oder per Post wird es teurer. Der Hundeführerschein kostet circa 200 €. Tipp: Wie ihr die erforderliche Sachkunde nachweisen könnt, oder ob ihr den Hundeführerschein ablegen müsst, ist nach §3 NHundG bestimmt.
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